Grundstück

Als Grundstück wird ein oberirdischer, abgegrenzter Bereich bezeichnet, der je nach Widmung bebaut oder unbebaut ist. Man unterscheidet je nach Widmung: Grünland (nur für landwirtschaftliche Nutzung), Bauland (Reines Wohngebiet: Wohnbaugrundstücke / Gewerbegebiet: Gewerbegrundstücke), Sonstige Flächen (Sportstätten, Kasernen etc.) und Verkehrsflächen (Straßen / Autobahnen etc.).

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