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Liegenschaftsbewertung

„Liegenschaftsbewertung hat […] etwas mit Handwerk, vielleicht sogar mit Kunsthandwerk zu tun.
Können, Aktualität und Erfahrung sind gleichermaßen gefragt.“   (Bienert/Funk 2009, S. 2)

Bewertung

In einer Zeit, die eine transparente Nachvollziehbarkeit von Liegenschaftstransaktionen fordert, steigt der Bedarf an kompetenter und unabhängiger Immobilienbewertung. Im Rahmen dieser Bewertungen erstellen wir für Sie eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Expertise, um Ihnen die Frage nach dem Wert Ihrer Immobilie zu beantworten.

Wir bewerten

  • Ihr unbebautes Grundstück
  • Ihre Wohnimmobilie
  • Ihre Gewerbe- oder Industrieliegenschaft
  • Ihre Investmentimmobilie
  • Ihre Büroimmobilie
  • Ihre Gastronomie oder Ihren Hotelbetrieb
  • Ihr Baurecht oder Superädifikat
  • sowie eine Vielzahl an Sonderfällen wie beispielsweise Dienstbarkeiten oder Reallasten

 

 

Eine Bewertung ist sinnvoll

  • bei An- oder Verkauf Ihrer Immobilie
  • im Zuge von Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten
  • bei Zivilrechts- und Insolvenzverfahren
  • bei Zwangsversteigerungen oder Mietzinsüberprüfungen
  • für Projektentwicklungen oder Projekteinschätzungen
  • im Rahmen von Bilanzierungszwecken (IAS/IFRS)
  • für Ihr Immobilienportfolio
  • bei Betriebsaufgabe, Betriebsentnahme, Betriebsübertragung

Unser Leistungsspektrum

Unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Erstellung einer Wertindikation als erste Entscheidungsgrundlage bis hin zur Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Liegenschaft in einem Verkehrswertgutachten gemäß Liegenschaftsbewertungsgesetz.

Wir sehen uns jedenfalls als Ihren kompetenten Berater, der Sie auf dem Weg zur Entscheidungsfindung begleitet und Ihnen mit unserer Expertise eine wichtige Entscheidungsgrundlage an die Hand gibt.

In unserer Bewertungsabteilung sind 3 allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig, die auf die Unterstützung eines starken Teams zählen können. In den Prozess der Erstellung der auf Sie individuell angepassten Expertise sind alle von Beginn an einbezogen. In einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, sowohl Sie als auch Ihre Immobilie kennenzulernen, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Nach einer ersten Abschätzung des Bewertungsumfanges können wir Ihnen auch einen Kostenrahmen nennen.

Haben Sie sich nach dem Gespräch für uns entschieden, vereinbaren wir in weiterer Folge einen Besichtigungstermin, um uns vor Ort ein Bild der Liegenschaft zu machen. In der Zwischenzeit erfolgen Erhebungen bei den zuständigen Behörden[1] und werden konkrete Marktrecherchen durchgeführt. Die gewonnen Erkenntnisse werden abschließend in einem Dokument zusammengeführt, das Ihnen sowohl digital als auch in Papierform ausgehändigt wird.

Verkehrswertgutachten

Zahlreiche Bewertungsfälle (wie beispielsweise Bewertungen für Finanzierungszwecke, Gutachten die wir für das Gericht erstatten u.ä.) verlangen nach vollumfänglichen Verkehrswertgutachten[2], die von uns nach den Vorgaben des Liegenschaftsbewertungsgesetzes, den jeweils gültigen Normen sowie der Bewertungspraxis erstellt werden. Die Gutachten tragen das Siegel des Sachverständigen. Hier erfolgt neben einer Vorortbefundung der Liegenschaft eine detaillierte Dokumentation der wertrelevanten Unterlagen aus dem Bau- und Behördenakt.

Wertindikation

Manchmal ist es in einem ersten Schritt bereits hilfreich, mit der Expertise eines unabhängigen Dritten eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Auch in diesem Fall erfolgt eine örtliche Befundaufnahme, alle weiteren Unterlagen werden uns jedoch von Ihnen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Wertindikation stellen wir fest, wo unserer Meinung nach die Bandbreite eines aktuellen Wertes liegen könnte.

Wir erlauben uns Sie darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um kein Verkehrswertgutachten handelt.

 

 

 

[1] Dieser Schritt findet lediglich bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens statt.

[2] Als Verkehrswert ist dabei jener Wert zu verstehen, der bei Veräußerung einer Sache – in Ihrem konkreten Fall Ihrer Immobilie(n) – im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielt werden kann.

 

 

 

 

 

Haben Sie Fragen zu einem der Objekte?

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